Die Schulleitung hat in Absprache mit dem Lehrerkollegium, dem Tagesheim, dem Elternbeirat und dem zuständigen Kontaktbeamten der Polizei für unsere Schule ein Sicherheitskonzept erarbeitet.
Einige Auszüge daraus:
zu 1.1 Schulweg:
-Die Schüler werden angehalten, ungewöhnliche und verdächtige Vorkommnisse (z.B. Ansprechen oder Festhalten von Kindern, Anbieten von Tabletten, Exhibitionist etc.) sofort ihren Eltern, der Klassenlehrerin und der Schulleitung zu melden.
zu 1.2 Abwesenheit:
-Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet,die Schule vor 8:00 Uhr zu informieren, wenn ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann.
- Von jedem Kind liegt ein Notfallzettel mit diversen Telefonnummern vor.
- Sofort nach Unterrichtsbeginn stellen die Lehrkräfte fest, ob Kinder fehlen.
- Liegt keine Entschuldigung vor, werden entsprechend dem Notfallzettel unverzüglich die Eltern (Großeltern, etc.) benachrichtigt.
-Sind die Erziehungsberechtigten (Großeltern, etc.) nicht erreichbar, dann wird zum Schutz des Kindes sofort die Polizei eingeschaltet.
- Diese Regelungen gelten auch im Tagesheim während der Ferienzeit.
- Ein vorzeitiger Unterrichtsschluss wird mindestens einen Tag vorher angekündigt.
- Bei „Hitzefrei“ werden Kinder, deren Eltern dies wünschen, bis zum stundenplanmäßigen Unterrichtsende in der Schule betreut.
- Kinder, die sich krank fühlen, müssen von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
- Müssen Kinder einen dringenden Arzttermin am Vormittag wahrnehmen, so wird bei der Schulleitung mindestens einen Tag vorher ein Antrag auf Unterrichtsbefreiung gestellt.
- Werden Kinder, die das Tagesheim oder die Mittagsbetreuung besuchen, vor oder nach Unterrichtsschluss abgeholt, muss das Tagesheim bzw. die Mittagsbetreuung von den Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden.
zu 1.3 Schulhaus:
-Handwerker und andere Fremdpersonen, die sich zu Recht im Schulhaus bzw. auf dem Schulgelände aufhalten, bekommen für die Dauer ihrer Tätigkeit bzw. ihres Aufenthalts eine Ansteckkarte und sind damit auch für die Kinder kein Grund zur Beunruhigung.
- Fremde Personen ohne Ansteckkarte werden im Schulhaus bzw. auf dem Schulgelände sofort angesprochen und nach ihren Absichten befragt.
-Die Erziehungsberechtigten melden sich bei der entsprechenden Lehrkraft mindestens einen Tag vorher zur Sprechstunde an.